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Beim Fachaustausch des Erzbistums Berlin wurde uns die geplante Studie zur Aufarbeitung vorgestellt:


Faktoren für gelingende Aufarbeitung

Verantwortung - Partizipation - Ermächtigung


Vorstudie

Erfassung von Missbrauchsfällen und Verantwortlichkeiten


Hauptstudie

Welche Bedingungen sind notwendig

- damit Betroffene handlungsfähig werden (Ermächtigung)

- damit Täter Verantwortung übernehmen (Verantwortung)

- damit Gemeinden sich ihrer Vergangenheit stellen und Lehren für die Zukunft ziehen (Partizipation)

Die Betroffeneninitiative Ost ermutigt die Bischöfe, die Studie nun umzusetzen.

Fachaustausch im Erzbistum Berlin


Am 12.04.2024 findet im Erzbistum der 3. Fachaustausch zwischen Betroffenen, die sich im Betroffenenbeirat Ost, der Interdiözesanen Aufarbeitungskommission und in der Betroffeneninitiative Ost engagieren, Vertretern des Berliner Diözesanrats, den beauftragten Ansprechpersonen und den Fachbereichen Prävention, Intervention und Kirchenrecht statt.

Wir laden besonders Betroffene mit Bezug zum Erzbistum Berlin ein, gemeinsam am Fachtag teilzunehmen. Ein geschützter Raum ist uns glaubhaft zugesichert. Meldet euch einfach!

Die Vertreter des Erzbistums Berlin beschreiben ihr Anliegen für den Fachaustausch so:

"Es geht [...] darum, dass die zuständigen Mitarbeiter und unabhängigen Ansprechpersonen im Bereich sexualisierte Gewalt einen Austausch mit Betroffenen suchen, um Betroffenen die Gelegenheit zu geben, ihre Themen anzubringen. Wir möchten überdies Rat von den Betroffenen einholen, was wir in unserer Arbeit in den Bereichen Prävention und Intervention aus Sicht der Betroffenen verbessern können. Ferner geht es uns bei diesem Austausch darum, uns gegenseitig auf den Sachstand der Entwicklungen zu bringen und diese Entwicklungen aus der Perspektive von Betroffenen zu betrachten. Es geht uns darum, Betroffene an den Themen im Erzbistum Berlin, welche sie betreffen, zu beteiligen."

UNBEDINGT SEHENSWERT


Schweigen und Vertuschen - Die Todsünden der katholischen Kirche


Immer neue Fälle, horrende Zahlen, schleppende Aufklärung und noch zögerlichere Entschädigungszahlungen haben die Institution Kirche in eine tiefe Krise gestürzt. Europas Gläubige kehren ihr zu Hunderttausenden den Rücken.
Und der Staat? Er steht immer noch viel zu häufig an der Seitenlinie, wenn die pädokriminellen Täter einen weißen Stehkragen tragen, von dem ein Kreuz baumelt. Gerade auch in Deutschland. „Das ist nicht nur ein Kirchenversagen, das ist ein Staatsversagen“, sagt der Münchener Sozialpsychologe Heiner Keupp dazu. Professor Keupp, der selbst Mitglied der Unabhängigen Aufarbeitungskommission des Bundes ist, hält es für absurd, dass es der katholischen Kirche auch mehr als zehn Jahre nach Bekanntwerden des flächendeckenden Missbrauchs in Deutschland noch immer gestattet sei, die Aufarbeitung der Verbrechen in Eigenregie zu organisieren. Der Dokumentarfilm untersucht die staatliche „Beißhemmung“ und die systematische Vertuschungsstrategie der Kirche.


Schweigen und Vertuschen - Die Todsünden der katholischen Kirche | April 2023 | arte.tv


Aufarbeitungskommission stellt fest:

MISSBRAUCHSFÄLLE IM BISTUM DRESDEN-MEIßEN

konkret: WECHSELBURG, LEIPZIG SÜD, SCHIRGISWALDE, DRESDEN STREHLEN UND ANNABERG


Interdiözesane Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs (IKA) arbeitet Zeit von Kardinal Hengsbach im Militär auf | Pressemitteilung der IKA vom 26.09.2023


aus dieser Pressemitteilung: Ebenso in der Sitzung wurde eine Arbeitsgruppe zur Untersuchung des Umgangs mit den Missbrauchsfällen im Bistum Dresden-Meißen konkret Wechselburg, Leipzig Süd, Schirgiswalde, Dresden Strehlen und Annaberg eingesetzt. 

Quelle: bistum-dresden-meissen.de/aktuelles

Konstituierung Bundeskonferenz der diözesanen Beiräte

und vergleichbaren Gremien

Im Rahmen der Evaluierung der Gemeinsamen Erklärung soll gemäß Nr. 4.1 der Rahmenordnung und in Analogie zu Nrn. 4.3, 5.1 und 5.2 der Gemeinsamen Erklärung die maßgebliche, kontinuierliche und regelmäßige Beteiligung der Betroffenenbeiräte und der vergleichbaren Gremien an den überdiözesanen Aufarbeitungsprozessen in Form einer „Bundeskonferenz der diözesanen Betroffenen­beiräte und vergleichbaren Gremien“ angestrebt werden.

Diese Bundeskonferenz konstituiert sich analog zum Vernetzungsformat der diözesanen Aufarbeitungskommis­sionen aus den diözesanen Betroffenenbeiräten und vergleichbaren Gremien und soll auf überdiözesaner Ebene gemeinsam mit dem Vernetzungsformat der Aufarbeitungskommissionen der bischöflichen Fachgruppe gegenüberstehen.

Die Zuständigkeit der Bundeskonferenz wird durch den Regelungsbereich der Gemeinsamen Erklärung und der Rahmenordnung umschrieben.

Quelle: Beschluss v. 07.08.2023 | Bundeskonferenz Betroffenenbeiräte

Die Berichterstattung zur Bundeskonferenz der Beiräte finden Sie HIER .

Betroffenenbeiräte fordern Einwilligung für Offenlegung zur Aufarbeitung | erschienen 10.07.2023 | artikel91.eu

Im Artikel: Der Arbeitskreis der Betroffenenbeiräte und -vertretungen [übt] massive Kritik an der »Musterordnung zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten« zur Missbrauchsaufarbeitung. In einer Stellungnahme vom Samstag widerspricht der Arbeitskreis der Umsetzung: »Der Arbeitskreis bestreitet, dass das öffentliche Interesse an Aufarbeitung das berechtigte Interesse von Missbrauch betroffener Personen am Schutz ihrer sensiblen personenbezogenen Daten überwiegt.«

„Hohe kriminelle Energie und Raffinesse“ - Missbrauchsbetroffenen-Vertreter Katsch vergleicht katholische Kirche mit Mafia | erschienen 30.04.2023 | tagesspiegel.de

Im Artikel: In der Diözese seien Akten versteckt oder vernichtet worden, Missbrauchsmeldungen unterblieben und Opfer sowie Angehörige hätten für die Kirchenverantwortlichen überhaupt keine Rolle gespielt, heißt es in dem Bericht. Wie Alt-Erzbischof Robert Zollitsch offenbar Öffentlichkeit und Politik hinters Licht geführt habe, sei Ausdruck einer „atemberaubenden Unverfrorenheit“, erklärt Katsch im „Spiegel“. Katsch zieht Parallelen zwischen dem Vorgehen der katholischen Kirche und der organisierten Kriminalität der Mafia, wo „mit offensichtlich hoher krimineller Energie und Raffinesse teilweise über Grenzen hinweg durch eine mächtige Institution systematisch Täterschutz betrieben und die Justiz offenbar bewusst getäuscht wird“. Den Bischöfen und ihren Vertretern sei nicht mehr zu trauen.


Analyse: Missbrauch in der katholischen Kirche - Psychologin spricht über Ursache bei Gottesmännern | erschienen 18.04.2023 | politik.watson.de

Im Artikel: "Täter in der Kirche, wie in anderen Kontexten, demonstrieren Überlegenheit, Macht und Kontrolle. Bei einigen kommt sicher auch ein sadistischen Vergnügen an der Unterwerfung ihrer Opfer hinzu." (Maria Schefter)

Was sich ändern muss, damit sich was ändert | erschienen 03.03.2023  rheinpfalz.de


Wenn es um den Schutz von Tätern und die Erniedrigung von Betroffenen ging, waren sich alle einig, gleich ob radikal, liberal oder reaktionär. Wie aber heute leben mit dem sicheren Wissen über das systemische wie persönliche Versagen ganzer Bischofsgenerationen gegenüber Verbrechen und Verbrechern in ihrem ureigenen Verantwortungsbereich? Wie reagieren angesichts der moralischen Lethargie, mit der noch heute schale Aufarbeitungs- und Anerkennungskonzepte zu Fortschrittserzählungen umgedeutet werden? (Daniel Deckers | Gute Bischöfe - böse Bischöfe? | erschienen 03.03.2023 | faz.net)

Zur Frage der Unabhängigkeit der Entscheidungen der UKA über die Leistungshöhe von den Bistümern schreibt die Vorsitzende der UKA im Tätigkeitsbericht 2022:

"Die Arbeit der örtlichen Ansprechpersonen und der Mitarbeiter der kirchlichen Stellen, die (erster) Teil des Verfahrens zur Anerkennung des Leids sind, ist besonders wertzuschätzen. Sie leisten einen sehr wichtigen Beitrag zur Bemessung einer angemessenen Anerkennungsleistung durch die UKA.  [...] Hier konnte gezeigt werden, welche bedeutende und oftmals entscheidende Rolle die Arbeit vor Ort für die Entscheidung über die Höhe einer Anerkennungsleistung spielt." (Margarete Reske)

(Tätigkeitsbericht der UKA 2022 | Quelle: anerkennung-kirche.de, S. 5-6)

Leistungshöhe nach kirchlichen Institutionen

Quelle: Tätigkeitsbericht der UKA 22, S. 30 | anerkennung-kirche.de

Über das Unaussprechliche reden - Was Betroffenen von sexuellem Missbrauch hilft


Sa 04.02.2023 | rbb-online.de

Stellungnahme  zum System der Anerkennungsleistungen und zu Zielen von Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs: Min. 23:30 - 34:00

MDR Sachsenspiegel 28.02.2023, Pressekonferenz der DBK zur Aufarbeitung


"Es ist so, dass hier die Bischofsvollversammlung tagt und [...] über Missbrauch, über Aufarbeitung, über Betroffene und über Betroffenenbeteiligung spricht, dass aber Betroffene eben einfach nicht vorkommen." (S. Otto, Sprecherin Beirat)


Pressestatement für die Pressekonferenz zum Auftakt der Frühjahrs-Vollversammlung der DBK am 27.02.2023 in Dresden

Statement Audio Statement PDF

Perspektivwechsel –

Ausgrenzung und Diskriminierung von Betroffenen beenden

Wir klagen an, dass Betroffene durch Bischöfe stigmatisiert, diskriminiert und marginalisiert werden. Bischöfe reduzieren Betroffene auf unterstellte Beeinträchtigungen. Sie reden, wenn überhaupt, in ritualisierten Settings mit ihnen. Wir fordern einen Perspektivwechsel und eine gleichberechtigte Teilhabe an allen Maßnahmen zur Aufarbeitung von Missbrauch und Gewalt.

Wir fordern, dass die Verengung auf spezifische Betroffenengruppen aufgegeben wird. Missbrauch und Gewalt müssen verhindert, aufgeklärt, geahndet und aufgearbeitet werden. Und zwar unabhängig davon, ob der Missbrauch sexuell oder spirituell geprägt ist und ob sich die Gewalt gegen Kinder, Jugendliche oder volljährige Personen richtet. 

"SZ": Durchsuchungsbeschluss gegen Münchner Erzbistum | erschienen 26.02.23 | web.de

In diesem Artikel: Es sei "die erste und schon lange überfällige Durchsuchung einer Staatsanwaltschaft mit richterlichem Durchsuchungsbefehl", sagte der Kirchenrechtler Thomas Schüller der Deutschen Presse-Agentur und sprach von einer "Zeitenwende im Verhältnis von staatlicher Justiz und den Kirchen". Schüller: "Endlich zeigt der Rechtsstaat der katholischen Kirche und damit auch der evangelischen Kirche die Zähne."  [...] "Die Justiz im Freistaat Bayern macht es allen Bundesländern vor und demonstriert, dass die Schonzeit für die Kirchen vorbei ist, wenn es um den Verdacht schwerer Sexualstraftaten geht. Die Kirchen sind kein Staat im Staat, besitzen keine Sonderrechte und müssen wie jedermann behandelt werden", sagte er.


"Missbrauch ist furchtbar": Wirbel um Durchsuchung im Erzbistum | erschienen 27.02.2023 | br.de

Anmerkung: Was für eine Entwicklung. Man stelle sich vor, vor einem Jahr hätte die Staatsanwaltschaft des Freistaats Thüringen das Bischöfliche Ordinariat Erfurt durchsuchen lassen...

Pressemitteilung des Betroffenenrats Nord zur sog. "Mecklenburg-Studie"

aus der Pressemitteilung: [D]ass aber der Betroffenenrat der Metropolie, den [Erzbischof Heße] durchaus auch als existent erwähnt, zur Vorstellung der Studie weder im Vorfeld bzgl. der Perspektive der Betroffenen befragt noch zur Präsentation selbst geladen wurde, irritiert. Die Forderungen der Betroffenen bzgl. einer tatsächlichen Entschädigung und einer umfassenden Anerkennung ihres Leids sowie ein „Taten statt Worte“ wurden seitens der Forscherinnen formuliert – Betroffene kamen einmal mehr nicht selbst zu Wort! Es wird im Erzbistum Hamburg weiter über sie statt mit ihnen gesprochen.

Die Gewalttaten des Priesters H.-J. Timmerbeil in Neubrandenburg und die Rolle von Weihbischof N. Werbs müssen klar benannt und mit Namen hinterlegt werden – wie auch bei allen anderen Seelenmorden, die geschildert werden. In der Schrift „Rechte und Pflichten: Aufarbeitungsprozesse in Institutionen“ heißt es hierzu: „Die Identifizierung und Benennung von verantwortlichen Personen innerhalb und außerhalb der Institution ist Voraussetzung für eine umfassende Verantwortungsübernahme durch die Institution. Es wird damit klargestellt, dass die volle Verantwortung für die Gewalttaten bei den erwachsenen Personen liegt und dass es keinerlei „Mitschuld“ der betroffenen Kinder und Jugendlichen gab und gibt.“ (Rechte und Pflichten: Aufarbeitungsprozesse in Institutionen | erschienen 2019 | Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs | S. 14)

Vorwürfe sexuellen Missbrauchs in Wechselburg


Vorwurf sexuellen Missbrauchs durch ehem. Pater Georg an Kindern und Jugendlichen in Wechselburg | veröffentlicht 20.02.2023 | kloster-wechselburg.de

Aus der Mitteilung des Klosters: "Wir nehmen diese Vorwürfe sehr ernst und halten diese für plausibel."

Was können Sie tun?

Ettaler Missbrauchsopfer

Kontakt:

verein@ettaler-missbrauchsopfer.de
Wir wissen Bescheid | Ein sichtbares Zeichen für Kirchengemeinden, die sich mit sexuellem Missbrauch auseinandersetzen

Oder sprechen Sie uns an:

kontakt@betroffeneninitiative-ost.de

Oder kontaktieren Sie den Betroffenenbeirat:

bb-region-ost@posteo.de

Quelle: https://www.kloster-wechselburg.de/ (abgerufen 21.02.2023)

Kloster Wechselburg: Weitere potentielle Missbrauchs-Opfer aus Sachsen | erschienen 23.02.2023 | MDR Sachsenspiegel | ardmediathek.de

Vorstellung einer

Studie zu sexuellem Missbrauch im Bistum XY

 - Pressekonferenz -


Gutachter zu Bischof XY: "Stellen Sie sich vor, in diesem Bistum ist es genauso wie in allen anderen Bistümern, in denen Missbrauch bisher untersucht worden ist."

Bischof XY: "Nein!"

Gutachter: "Doch."

Bischof XY: "Ohh!!!"

Gutachten Nein! Doch. Ohh!

Tätigkeitsbericht der Kommission für Anerkennungsleistungen vorgestellt | 03.02.2023 | katholisch.de

In knapp 1.000 Fällen (54 Prozent) lag die bewilligte Summe bei 15.000 Euro oder darunter.

Die Betroffeneninitiative Ost warnt Betroffene sexueller Gewalt eindringlich davor, sich beim Erzbistum Berlin, beim Bistum Dresden-Meißen oder beim Bistum Görlitz zu melden, ohne sich zuvor von unabhängiger Seite beraten zu lassen. Diese Warnung gilt auch für Meldungen bei den sogenannten "unabhängigen" Ansprechpersonen, die Meldungen und Informationen lediglich an die (Erz)Bistümer weitergeben.


Die Verfolgung von Straftaten gehört in die Hände der staatlichen Strafermittlungs- und -verfolgungsbehörden, insbesondere wenn noch keine Verfolgungsverjährung eingetreten ist. Dort steht Betroffenen bei Bedarf Opfer- und Zeugenschutz zur Verfügung, Betroffene haben das Recht auf Akteneinsicht und auf Nebenklage.

Wir raten dringend zu anwaltlicher Beratung und Begleitung, auch dann, wenn Sie sich entschließen, mit den (Erz)Bistümern in Kontakt zu treten.


Das Erzbistum Berlin, das Bistum Dresden-Meißen und das Bistum Görlitz schließen Personen, die sich als Betroffene sexuellen Missbrauchs zu erkennen geben, unabhängig von ihrer Verfassung, von ihrer persönlichen und fachlichen Kompetenz und vom Stand und Ausgang eines evtl. Strafverfahrens sowie eines evtl. gestellten Antrags auf Anerkennung des Leids dauerhaft von verantwortlicher und gestaltender Beteiligung an Prozessen der Aufarbeitung sexueller Gewalt aus. Bitte lassen Sie sich unabhängig beraten, bevor Sie sich beim Erzbistum Berlin, beim Bistum Dresden-Meißen oder beim Bistum Görlitz als Betroffene/r sexuellen Missbrauchs melden.


Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Quelle: Bischöfe in Sachsen trafen sich mit Staats-regierung | 06.12.2022 | bistum-dresden-meissen.de


Bischof Timmerevers und Ministerpräsident Kretzschmer, 06.12.2022 im Haus der Kathedrale, DD

Sind die Aufarbeitungskommissionen gemäß der Gemeinsamen Erklärung (UBSKM/DBK) unabhängig?

Sachsens Regierungssprecher Ralph Schreiber antwortete auf die Frage, wie die Auswahl [der vom Freistaat benannten Expertin] in seinem Bundesland erfolgte: „Die Besetzung des Gremiums ist innerkirchlichen Entscheidungen vorbehalten, auf die seitens der Staatskanzlei kein Einfluss genommen werden kann. Experten wurden auch nicht entsandt, sondern dem Bistum auf Wunsch anempfohlen.“ Auch aus der Konfliktlösung halte man sich heraus. Eine Beteiligung widerspräche seiner Auffassung nach der Autonomie und dem Selbstbestimmungsrecht der Kirche: „Kircheninterne Maßnahmen der Aufarbeitung, kirchenrechtliche Verfolgung, Entschädigung und Prävention sind vom verfas­sungsrechtlich geschützten institutionellen Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und Religions­gemeinschaften umfasst und daher einer staatlichen Kontrolle und Bewertung entzogen.“

Quelle: Ein Konflikt mit Signalwirkung | erschienen 01.12.2022 | tag-des-herrn.de

Wir arbeiten gut mit dem hiesigen Betroffenenbeirat zusammen. Hinsichtlich der Unabhängigkeit der Kommissionen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs teilen wir jedoch die Bedenken von Prof. Dr. Stephan Rixen und Prof. Dr. Thomas Schüller:


Rixen [...] sprach von einem "bedenklichen Arrangement zwischen Staat und Kirche". Der Staat verstecke sich hinter der angeblich bewährten Kooperation mit den Kirchen. "All die kirchlichen Entschuldigungsroutinen, all die gekonnt weggeweinten Krokodilstränen, all die Rituale der Folgenlosigkeit, sie lenken nur davon ab, dass die katholische Kirche seit etwa zwanzig Jahren mit freundlicher Duldung des Staates die Aufarbeitung verschleppt", monierte Rixen, der auch Mitglied im Deutschen Ethikrat ist. Die mögliche Nähe von Kommissionsmitgliedern zum kirchlichen Milieu berge die Gefahr der Befangenheit. "Wenn dann noch Betroffene offenbar deshalb ausgewählt werden, weil sie 'den Bischof verstehen', sollte spätestens dann klar sein: Die Aufarbeitungskommissionen lassen sich personell auf Linie bringen, und ihre Unabhängigkeit wird zur reinen Fassade." (Kölner Juraprofessor warnt vor Placebo bei Aufarbeitung des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche |  erschienen 20.07.2022 |  presseportal.de aus ksta.de; näheres dazu auch HIER)


Jurist Rixen verlässt Kölner Aufarbeitungskommission mit Kritik - Zweifel an Unabhängigkeit und effektiver Arbeit des Gremiums hätten sich bestätigt | erschienen 05.12.2022 | katholisch.de

Jurist kritisiert Aufarbeitungsvereinbarung zwischen DBK und Regierung - Staat verstecke sich hinter angeblich bewährter Kooperation mit den Kirchen | erschienen 20.07.2022 | katholisch.de


Angesichts der jüngsten Entwicklung sprach der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller von einer "rasanten Erosion des Aufarbeitungsverfahrens", die nicht nur in Köln offenkundig sei. "Man hat 2020 nicht genügend bedacht, dass die Kirche in den Kommissionen die Kontrolle behalten will und damit keine Unabhängigkeit garantiert ist", sagte Schüller dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Er empfahl eine Komplett-Revision unter Beteiligung der Missbrauchsbeauftragten des Bundes, Kerstin Claus.

Aufarbeitungskommission im Erzbistum Köln nicht mehr arbeitsfähig | erschienen 06.12.2022 | presseportal.de aus KSTA


Wir stellen hier Informationen zu Betroffenenbeiräten und Aufarbeitungskommissionen der Bistümer in Deutschland zur Verfügung.

Erzbistum Berlin, Bistümer Dresden-Meißen und Görlitz sowie Katholische Militärseelsorge: Der gemeinsame Betroffenenbeirat kritisiert eine wesentliche Beschneidung seiner Mitwirkungsmöglichkeiten.

Streit um die gemeinsame Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch: Der Betroffenenbeirat lässt die Entsendung seiner beiden Mitglieder in eine unabhängige Aufarbeitungskommission ab sofort ruhen.

Auch könne der Beirat einer Konstituierung der Kommission zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zustimmen und widerspreche ihr "in aller Form", sagte der Sprecher des Beirats. Anlass ist eine Änderung der Satzung durch die Bischöfe. Über deren Inhalt wurde der Betroffenen- Beirat erst nachträglich informiert und sieht darin eine wesentliche Beschneidung seiner Mitwirkungsmöglichkeiten. (katholisch.de)

Stellungnahme Betroffeneninitiative Ost Ordnung vom 07.02.2022 Gemeinsame Erklärung UBSKM / DBK Ordnung vom 15.10.2022

"[D]as Konzept der unabhängigen Kommissionen in den Diözesen [...], wie es sich in der „Gemeinsamen Erklärung“ wiederfindet [...] nimmt den Bischöfen die Steuerung aus der Hand, entlässt sie und die Kirche aber nicht aus der Verantwortung.“ (Rörig, 2021)

Die Berichterstattung finden Sie hier: Berlin / Dresden-Meißen / Görlitz

Unterstützung der Forderung nach Erweiterung von § 174c StGB (Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses)

Hintergrundinformationen und Informationen, welche Institutionen die Forderung nach der Erweiterung des Paragraphen 174c StGB um sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs- oder Begleitungsverhältnisses im institutionell religiösen, seelsorglichen Kontextes finden Sie HIER

Erweiterung § 174c, Textvorschlag (Einfügung nach Nr. 2)

„Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm zur Beratung oder 39 Begleitung im institutionell religiösen oder weltanschaulichen Kontext anvertraut ist, unter 40 Missbrauch des Beratungs- oder Begleitungsverhältnisses vornimmt oder an sich vornehmen 41 lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einer 42 dritten Person bestimmt.“ Quelle: Beschluss BDK Grüne, 15.10.2022)

Die Bundesarbeitsgemeinschaften Christ*innen, Säkulare und Frauenpolitik (Grüne) haben gemeinsam einen Antrag an die Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen (14.-16.10.2022) gestellt:

"Sexualisierte Gewalt in religiösen und weltanschaulichen Institutionen konsequent aufklären und künftig verhindern"

Der Antrag wurde ohne Gegenstimmen beschlossen. 

Der Beschluss fordert die Bundestagsfraktion auf:

  1. §174c StGB wird um Absatz zu sex. Missbrauch im institutionell religiösen oder weltanschaulichen Kontext ergänzt.
  2. Verlängerung der Verjährungsfristen prüfen
  3. Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht für Seelsorge im institutionalisierten Kontext
  4. UBSKM soll auf gesetzliche Grundlage gestellt werden, Zuständigkeitsbereich auf junge Erwachsene bis 27 Jahre erweitern
  5. Gesellschaftliche Realität: Menschen jeden Alters können von sexualisierter Gewalt betroffenen sein - Verantwortung wahrnehmen.
Sexualisierte Gewalt in religiösen und weltanschaulichen Institutionen konsequent aufklären und künftig verhindern

Wir unterstützen diesen Beschluss und bitten alle gesellschaftlichen Akteure, sich der Unterstützung dieses Beschlusses anzuschließen.

Wenn Sie den Beschluss unterstützen möchten,

stellen Sie uns Ihre Erklärung gern hier zur Verfügung.

Gemeinsame Stellungnahme von Gruppen in der katholischen Kirche in Deutschland, die auf einen Dialog in der katholischen Kirche über die Themen des Synodalen Weges mit der Kurie in Rom hoffen.

Diese Themen ergaben sich aus der MHG-Studie, die Ermöglichungsbedingungen für sexuellen Missbrauch durch Kleriker der katholischen Kirche und systematische Vertuschung durch die Verantwortlichen in dieser Kirche identifiziert hatte.

Gemeinsame Stellungnahme von Verbänden und Initiativen

Die Betroffeneninitiative Ost unterstützt diese Stellungnahme und erklärt sich so mit anderen Gruppen guten Willens in der katholischen Kirche in Deutschland solidarisch.

"Bei euch aber soll es nicht so sein." (Mk 10,43) Wir haben den Text unserer Meldung, die wir an dieser Stelle veröffentlicht hatten, gelöscht, weil uns eine einstweilige Verfügung angedroht worden ist.

Wir haben uns wieder einmal getäuscht.

"Diese Kirche wird noch mehr zerstören und noch mehr Wunden schlagen, wenn wir weiter treu und brav in der Herde trotten. Geduld reimt sich auf Schuld. Wir Geduldigen sind Komplizen.“ (Christiane Florin)

Auf diesen Artikel von BR24 hatten wir hingewiesen.

"Es geht immer um Macht, um unkontrollierte Macht.“

(Christiane Florin, DLF, 2.10.2022)

Erklärung Leipziger Katholikinnen und Katholiken zur Situation unserer Kirche

KatholikInnen aus Leipziger Gemeinden geben eine Erklärung zur gegenwärtigen Situation der katholischen Kirche ab.

Diese Stellungnahme richtet sich an alle, die sich für dieses Anliegen interessieren, unabhängig davon, ob sie Leipziger sind oder nicht.

Mit der beigefügten Erklärung Leipziger Katholiken zur Situation in der katholischen Kirche wollen die InitiatorInnen einen breit angelegten, offenen und ehrlichen Diskussionsprozess in Gemeinden, kirchlichen Orten, katholischen Trägern, Vereinen und Institutionen anregen.

Anschreiben zur Leipziger Erklärung Leipziger Erklärung

Wir begrüßen diese Erklärung und bitten Sie:

Bitte unterstützen Sie dieses Anliegen HIER mit Ihrer Unterschrift!

Es richtet sich an alle interessierten Menschen, unabhängig davon, ob sie LeipzigerInnen sind oder nicht.

Missbrauch und Gewalt gegen Frauen in der katholischen Kirche

Missbrauch erwachsener Personen ist weder im Blick der Kirche noch im Blick der Öffentlichkeit, selbst dann nicht, wenn es sich um schwerste Straftaten und massive Gewalt handelt. Subtilere Formen von Diskriminierung, Missbrauch und Gewalt gegen Frauen im Raum der Kirche werden – bis auf sehr wenige Ausnahmen – weder wahrgenommen noch diskutiert. Diese Wahrnehmungsverengung der katholischen Kirche wird in der öffentlichen Diskussion breit rezipiert. Warum sind Prävention, Intervention und Aufarbeitung von Gewalt gegen erwachsene Frauen innerhalb der katholischen Kirche nicht vorgesehen und nur schwer zu etablieren?

Gewalt gegen Frauen - Missbrauch durch Hauptamtliche der katholischen Kirche

Wir appellieren an die Bundesregierung, Gewalt gegen Frauen in der katholischen Kirche auf die Agenda zu setzen und eine dafür verantwortliche Stelle einzurichten.

Fachaustausch zum Umgang mit Missbrauch
Vertreter des Berliner Diözesanrats und der

Betroffeneninitiative Ost haben sich am 18. Mai 2022 mit Vertretern des Erzbistums Berlin (Fachbereiche Intervention, Prävention, Anerkennung), des Betroffenenbeirats und des Interdiözesanen Offizialats zu einem Fachaustausch getroffen. Der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Herr Peter Frings, gab Einblicke in den Umgang des Bistums Münster mit dem Thema sexualisierte Gewalt. Insbesondere sollte es darum gehen, unter Beteiligung Betroffener gemeinsam an einem Konzept zum Umgang mit Missbrauch im Erzbistum Berlin zu arbeiten, das Aufklärung, Aufarbeitung, Intervention und Prävention umfasst. Es wurde deutlich, dass für ein gemeinsames Vorgehen ein Umgang auf Augenhöhe unerlässlich ist. Dafür müssten zunächst die Voraussetzungen geschaffen werden. Wir verweisen  in diesem Zusammenhang auf die in der Veranstaltung besprochene Haltung des Bistums Münster: "Ohne das ausdrückliche Einverständnis Betroffener gibt es grundsätzlich keine einseitige Vorgehensweise des Bistums. Denn das würde diese Menschen erneut auf die Rolle als "Objekt" reduzieren." (S.9)

Tag des Herrn: Zum Umgang mit Missbrauch

Die Betroffeneninitiative Ost weist auf diese Broschüre des Bistums Münster hin und appelliert an das Erzbistum Berlin, sich die darin zum Ausdruck kommende Haltung zu eigen zu machen. Respekt vor dem Willen Betroffener in allen Phasen von Aufklärung, Aufarbeitung, Intervention, Anerkennung und Prävention ist unsere Voraussetzung für eine Zusammenarbeit mit Verantwortungsträgern von Bistümern.

Zum Umgang mit sexuellem Missbrauch im Bistum Münster

Offener Brief von Jugendlichen aus dem Dekanat Chemnitz an den Bischof des Bistums Dresden-Meißen


"Die Aspekte der Ausgrenzung, aber auch der Zölibat und die Missbrauchsskandale fördern eine Spirale der Kirchenaustritte. In Anbetracht dieser Probleme fordern wir ein unverzügliches Handeln zum Schutz der christlichen Werte ein. Wir wollen keine Kirche, die sich auf die Liebe zum Nächsten beruft und parallel den Mann über die Frau und Heterosexuelle über andere Sexualitäten stellt." 

(offener Brief von Jugendlichen an den Bischof)


Die Betroffeneninitiative Ost unterstützt diese Petition für Anerkennung und gegen Ausgrenzung. (15.05.2022)

Gesetzliche Meldepflicht von sexuellem Missbrauch im kirchlichen Kontext-

Berufsgenossenschaft fordert von DBK Meldungen


Die VBG fordert die DBK in einem Schreiben auf, alle Fälle von sexuellem Missbrauch von Ehrenamtlichen in der Kirche zur Prüfung von gesetzlichen Ansprüchen an die Unfallversicherung zu melden. Im Raum stehen fachpsychologischen Behandlung, Rehabilitations-Maßnahmen und Ansprüche auf Verletztenrenten. "Dies könnte z.B. der Fall sein, wenn die Tat unter Anwendung von Gewalt geschehen ist oder unter Ausnutzung einer herausgehobenen Stellung des Täters innerhalb der Religionsgemeinschaft verübt wurde." (VBG, 25.04.22) Im Blick sind MinistrantInnen, PfadfinderInnen und weitere Ehrenamtliche. "Auch hier könnten Fälle sexualisierter Gewalt möglicherweise Arbeitsunfälle sein (§8Abs.1 SGB XII)."

Wir fordern die deutschen Bischöfe und die Träger kirchlicher Einrichtungen und Verbände  nachdrücklich auf, ihrer gesetzlichen Pflicht zur Meldung von Fällen sexuellen Missbrauchs an die Unfallversicherung unverzüglich und lückenlos nachzukommen.  06.05.2022

Stellungnahme zum Interview des

Berliner Generalvikars Manfred Kollig

(Artikel "Für eine sichere Kirche" im Tag des Herrn vom 28.04.2022)


Die Betroffeneninitiative Ost positioniert sich zum Interview von Generalvikar Kollig (Erzbistum Berlin):


"Dafür müsste es zu Begegnungen kommen." (Kollig)

 Das scheitert nicht an uns!

Buchvorstellung

REFLEXION: Episoden von unterwegs

Joachim Jan Glatza

"Oft wird alles anders als man denkt. Damit kann man hadern, es hinnehmen, etwas daraus lernen oder sich vornehmen einiges zu verändern. Den Wechsel der Gefühle lernte ich auszuhalten, ebenso das Aufstehen, wenn ich gestürzt war. Ich verlor meine versteckte Angst und begann vieles mit anderen Augen zu sehen. Es dauerte bei mir Jahrzehnte. Mit meiner Geschichte hadere ich nicht mehr. Sie gehört mir. Mit ihr habe ich mich versöhnt.

Über manches, was ich erlebte, denke ich inzwischen anders. Ich konnte loslassen, neue Inhalte finden und für sie kämpfen. Die gelebten Jahre sind meine eigene Geschichte, die ich annehme wie sie war und mich in der Nachbetrachtung stolz macht. Ich habe sie aufgeschrieben, wie sie mir in Erinnerung ist, für mich, meine Familie und Freunde und wer sonst noch dabei sein möchte."

unser Mitstreiter Joachim Jan Glatza (BoD, 2022)

Aufruf zur Teilnahme

Erfassung der Anerkennungsleistungen


Das Verfahren zur Beantragung von "Leistungen in Anerkennung des Leids" ist an zahlreichen Stellen intransparent und willkürlich. Es demonstriert betroffenen Personen erneut die Macht der Kirche als missbrauchender Institution und lässt Betroffene wiederum ihre Ohnmacht und ihr Ausgeliefertsein spüren. 

Um wenigstens über die Höhe der "gewährten" Leistungen einen ersten Überblick zu gewinnen und so eine Grundlage für erste Schritte zu einer von Betroffenen herzustellenden Transparenz zu erarbeiten, hat eine Gruppe von Betroffenen ein Formular erstellt, mit dem Angaben über die "gewährten" Leistungen in Anerkennung des Leids erfasst werden können.

Die InitiatiorInnen des Projekts bitten betroffene Personen, die bereits eine Zahlung erhalten haben, die Höhe der an sie geleisteten Zahlung (anonym) anzugeben. Die Angaben werden fortlaufend in einer Tabelle veröffentlicht, die über den hier geteilten Link einsehbar ist.

Aktionsbündnis der Betroffeneninitiativen

Pressemitteilung vom 10.04.2022

Missbrauchsbeauftragter der DBK bricht Pseudonym Betroffener

Wie letzte Woche bekannt wurde, brach der Miss-brauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz Stephan Ackermann öffentlich das Pseudonym einer Betroffenen. Dies ist ein besonders eklatantes Beispiel für den mangelnden Respekt von Amtsträgern der katholischen Kirche vor den berechtigten Interessen von Betroffenen. Das Aktionsbündnis der Betroffeneninitiativen verurteilt dieses Verhalten des Missbrauchsbeauftragten und fordert Konsequenzen. 

für Gerechtigkeit

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