Betroffenenbeirat Ost
Der Betroffenenbeirat Ost für die (Erz)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen, Görlitz und die Katholische Militärseelsorge meldet sich hier selbst zu Wort. Seitdem die Bistümer die Pressemitteilungen des Betroffenenbeirats blockieren, steht diese Seite dem Beirat zur Verfügung.
Tätigkeitsbericht Betroffenenbeirat Ost 31.10.2024

Die Bischöfe von Berlin, Dresden-Meißen, Görlitz sowie der Katholischen Militärseelsorge veröffentlichen auch den aktuellen Tätigkeitsbericht des Betroffenenbeirats Ost nicht. Wir sind bedauern dieses Vorgehen sehr und stellen den Tätigkeitsbericht hier zum Download zur Verfügung.
Tätigkeitsbericht Betroffenenbeirat Ost | 31.10.2024
Frankfurter Forderungspapier
anlässlich der Tagung zur Evaluation der Gemeinsamen Erklärung DBK - UBSKM
Frankfurt, 07.10.2024
- Forderung 1: Transparenz in allen aufarbeitungsrelevanten Vorgängen
- Forderung 2: Begründungsplicht für Anerkennungsbescheide
- Forderung 3: Angemessene und betroffenensensible Gedenk- und Erinnerungskultur


Quelle: Der Text wurde anlässlich der Fachtagung "Evaluation der Gemeinsamen Erklärung UBSKM/DBK" am 07.10.2024 von Vertretern der Betroffenenbeiräte der Bistümer, des Betroffenenbeirats der DBK, des Betroffenenrats der UBSKM sowie des Aktionsbündnisses der Betroffeneninitiativen unterzeichnet und an die UBSKM, die Bischöfe der bischöflichen Fachgruppe Aufarbeitung sowie die Vertreter der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen übergeben.
Hier finden Sie das Dokument: Frankfurter Forderungspapier | 07.11.2024
Kirche muss laut Missbrauchsbetroffenen Verantwortung für Täter tragen - Verzicht auf Verjährung | 08.10.2024 | domradio.de
Missbrauch: Kirche spielt weiter auf Zeit | 08.10.2024 | nd-aktuell.de
Betroffenenverbände kritisieren Verfahren bei Missbrauch in der Kirche | 07.10.2024 | katholisch.de
Bistümer bringen Betroffenenbeirat zum Schweigen - Pressemitteilung darf nicht veröffentlicht werden
GANZ DÜNNES EIS
Die (Erz)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen und Görlitz weigern sich, die folgende Pressemitteilung des Betroffenenbeirats Ost zu veröffentlichen. Betroffene zum Schweigen bringen - als hätte es die letzten vierzehn Jahre nicht gegeben.


Schluss mit der Verzögerungstaktik - Betroffenenbeirat fordert unverzügliche Ausschreibung der von der IKA beschlossenen Aufarbeitungsstudie | PM des Betroffenenbeirats vom 29.08.2024
Die erste Hürde ist genommen – Aufarbeitungsstudie kann ausgeschrieben werden | PM des Betroffenenbeirats vom 20.06.2024
Ein Jahr Aufarbeitungskommission - die Zeit drängt! | PM des Betroffenenbeirats vom 12.05.2024
Interdiözesane Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs (IKA) des Erzbistums Berlin, der Bistümer Görlitz und Dresden-Meißen und der Katholischen Militärseelsorge wählt gemeinsam agierenden Vorstand | PM der Aufarbeitungs-Kommission vom 13.07.2023
"Neben dem Vorsitzenden wurde Herr Robert Wolf zum Stellvertreter und Frau Sabine Otto aus dem Kreis der vom Betroffenenbeirat Benannten als beratendes Mitglied für den gemeinsam agierenden Vorstand der IKA gewählt."
„Die zentralen Kriterien von Aufarbeitung sind Unabhängigkeit, Transparenz sowie Partizipation von Betroffenen“ | PM des Betroffenenbeirats Ost zur Konstituierung der Aufarbeitungskommission für die (Erz)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen, Görlitz und die Katholische Militärseelsorge vom 11.05.2023
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Presse
Betroffenenbeirat Ost: Akten für Aufarbeitung nur mit Einwilligung Betroffener | KW 26/2023 | artikel91.eu
Missbrauch findet weiter statt | erschienen 11.12.2022 | tag-des-herrn.de
Wie unabhängig sind die Aufarbeitungskommissionen der katholischen Kirche? - Kritik vom Ostdeutschen Betroffenenbeirat | erschienen 09.12.2022 | mdr.de
„Antreten statt austreten!“ - Öffentliche Gemeindeveranstaltung eines Missbrauchsopfers | erschienen 08.12.2022 | tag-des-herrn.de
Wie steht es um die Unabhängigkeit der Aufarbeitungskommission in Sachsen? | gesendet 08.12.2022 | mdr-sachsenspiegel
Ein Konflikt mit Signalwirkung | erschienen 02.12.2022 | erzbistumberlin.de
Hilferuf an Kerstin Claus - Laien im Osten bitten Missbrauchsbeauftragte um Vermittlung | erschienen 29.11.2022 | domradio.de
Sexualisierte Gewalt - Betroffene fühlen sich brüskiert | erschienen 17.11.2022 | freiepresse.de
Missbrauchs-Betroffenenbeirat im Osten lässt Ämter ruhen - Kritik an Satzungsänderung durch Bischöfe | erschienen 17.11.2022 | katholisch.de
Auf Augenhöhe mitarbeiten - Betroffenenbeirat von drei (Erz-)Bistümern und der Militärseelsorge | erschienen 13.10.2022 | tag-des-herrn.de
Maßgebliche Beteiligung an der Aufarbeitung - Start von Betroffenenbeirat für drei Ostbistümer naht | erschienen 29.01.2022 | domradio.de
Betroffenenbeirat wird gegründet | erschienen 25.02.2022 | tag-des-herrn.de
Die Gemeinsame Erklärung von UBSKM und DBK fordert die Einrichtung Betroffenenbeiräten, um Betroffene als wichtige Akteurinnen maßgeblich an den Aufarbeitungsprozessen zu beteiligen.

5.1 Menschen, die von sexuellem Missbrauch im Bereich der katholischen Kirche in Deutschland betroffen sind, sind wichtige Akteur_innen der Aufarbeitung und werden an den Aufarbeitungsprozessen maßgeblich beteiligt.
5.2 Die Prozesse zur Aufarbeitung werden von Betroffenen begleitet. Vorzugsweise geschieht die Begleitung durch die Einrichtung eines Betroffenenbeirats. (Gemeins. Erklärung)
Bild: Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung UBSKM / DBK durch J.W. Rörig und S. Ackermann am 22.06.2022 (Quelle: beauftragte-missbrauch.de)
Information des Erzbistums Berlin zum Betroffenenbeirat | erzbistumberlin.de
"Die von sexualisierter Gewalt in der Katholischen Kirche Betroffenen werden strukturell an der Aufarbeitung beteiligt. Dazu wurde ein Betroffenenbeirat errichtet, der unter anderem die Aufgabe hat, die Arbeit der Aufarbeitungskommission aus dem Blickwinkel der Betroffenen konstruktiv-kritisch zu unterstützen."
Information des Bistums Dresden-Meißen zum Betroffenenbeirat | bistum-dresden-meissen.de
"Der Betroffenenbeirat besteht aus Personen, die von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche betroffen sind. Der Beirat bringt die Perspektive der Betroffenen in die Aufarbeitungsprozesse der beteiligten Bistümer ein. Er unterstützt aktiv bei der Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt. Die Themen, mit denen sich der Betroffenenbeirat beschäftigt, ergeben sich sowohl aus den Anliegen der Betroffenen als auch aus den Fragestellungen der beteiligten Bistümer. Der Beirat ist auch Impulsgeber. Er wird gehört im Vorfeld geplanter Maßnahmen und gibt dazu Hinweise und Vorschläge. Er setzt sich kritisch mit den bereits vorliegenden Konzepten zum Umgang mit Fragen der sexualisierten Gewalt auseinander und steht im Austausch mit den Beraterstäben der genannten Bistümer. Der Betroffenenbeirat hat jederzeit die Möglichkeit, (schriftliche) Stellungnahmen zu Fragen, die die Interessen und Rechte der Betroffenen betreffen, gegenüber den berufenden Institutionen abzugeben. Aus dem Betroffenenbeirat werden Vertreterinnen und Vertreter in die Aufarbeitungskommission entsandt. Der Beirat begleitet die Aktivitäten der Kommission.
Genaueres kann der Beirat in einer Geschäftsordnung regeln. Die Mitarbeit im Betroffenenbeirat ist ehrenamtlich, eine Aufwandsentschädigung wird gezahlt. Die Berufung der Mitglieder erfolgt für drei Jahre. Die beteiligten Bistümer tragen zwar die Kosten des Beirates, im Übrigen regelt dieser aber seine Angelegenheiten selbständig."
Informationen des Bistums Görlitz zum Betroffenenbeirat | bistum-goerlitz.de
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Grundlegende Regelungen